Um Umweltwirkungen des Baus und Betriebs von Anlagen bzw. anthropogenen Prozessen umfassend – nicht nur vor dem Projektbeginn und auch unter Berücksichtigung von Fernauswirkungen – bewerten zu können, wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umweltnachhaltigkeitsprüfung (UNP) erweitert.
Bei nachhaltigen Technologien in der Elektrizitätsproduktion liegt der Fokus oftmals auf der Verringerung des CO2-Fußabdrucks, während andere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt nicht immer mitbetrachtet werden. Es hat sich gezeigt, dass eine umfassende Bewertung von Umweltauswirkungen in verschiedenen Kategorien notwendig ist, um die Nachhaltigkeit verschiedener Technologien abschätzen zu können.
Die in Deutschland zur Bewertung von geplanten Baumaßnahmen vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung deckt ein breites Spektrum an Umweltwirkungen ab, weist aber auch Schwachstellen auf: Das Verfahren ist nur vor Maßnahmenbeginn sinnvoll anwendbar, erfasst keine Fernauswirkungen durch Belastungen aus vorgelagerten Lieferketten und ist rein verbal-argumentativ und stellt somit keine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Projekten her. Diese Lücke lässt sich durch den Einsatz ausgewählter ökobilanzieller Indikatoren schließen: Der Material-, Wasser-, Land-, Klima- und Energie-Fußabdruck, sowie Indikatoren zur Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit und von Ökosystemdienstleistungen, können zu jeder Phase angewendet werden und beziehen die gesamte Lieferkette einer Anlage mit ein. Diese Indikatoren werden im vorgestellten Konzept durch deskriptive Elemente ergänzt, sodass Experten für ökobilanzielle Analysen gemeinsam mit Anwendern der Umweltverträglichkeitsprüfung eine möglichst weitreichende Bewertung erzielen können. Die UNP stellt somit eine Schnittstelle zwischen wissenschaftsbasierten Nachhaltigkeitsindikatoren und Praxisanwendungen dar.